Zu Beginn des Jahres konnten sich die Tarifgemeinschaft Zeitarbeit, die arbeitgeberseitige Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit sowie der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister auf eine Erhöhung der Stundenentgelte der Entgeltstufen 3 bis 9 einigen. Bereits im vergangenen Jahr wurde einer Erhöhung der Stundenlöhne der Entgeltstufen 1 bis 2b beschlossen. Eine erste Erhöhung erfolgt zum 1. April 2023, eine zweite folgt am 1. Januar 2024. Insgesamt steigen die Löhne der verschiedenen Entgeltgruppen jeweils um ungefähr 2€.
Gründe für die Tariferhöhung sind der Anstieg des gesetzlichen Mindestlohns auf 12€ sowie die aktuelle wirtschaftliche Situation des Arbeitskräftemangels. Mitarbeitende gewinnen zunehmend an Wert für Unternehmen und entsprechend ist ihnen mehr daran gelegen, sie zu halten. Mit der Tariferhöhung wurde für beide Seiten ein guter Kompromiss gefunden. Wir von der ADU Service Gruppe begrüßen die Tariferhöhung, da für uns die Wertschätzung unserer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen an oberster Stelle steht, auch wenn diese natürlich nicht nur vom Lohn abhängt.